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Düsseldorfer Tabelle 2026: Wie viel Kindesunterhalt ist zu zahlen?

Die Düsseldorfer Tabelle dient als Orientierung für die Berechnung des Kindesunterhalts. Entscheidend sind insbesondere das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen, das Alter des Kindes und die Zahl der unterhaltsberechtigten Personen. Die Tabelle ersetzt jedoch keine individuelle Unterhaltsberechnung.

Welches Einkommen ist maßgeblich?

Für die Einordnung in eine Einkommensgruppe ist das bereinigte Nettoeinkommen maßgeblich – nicht allein der Nettobetrag auf der Gehaltsabrechnung. Vom Einkommen können bestimmte unterhaltsrechtlich anerkannte Belastungen abgezogen werden. Dazu gehören insbesondere:

  • berufsbedingte Aufwendungen, beispielsweise notwendige Fahrtkosten zur Arbeitsstelle;
  • berücksichtigungsfähige Kreditverbindlichkeiten, etwa für die Finanzierung der Familienimmobilie;
  • unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Aufwendungen für die Altersvorsorge.

Ob und in welcher Höhe solche Abzüge zulässig sind, hängt vom Einzelfall ab. Insbesondere Kreditraten können nicht automatisch vollständig abgezogen werden. Bei Darlehen für die Familienimmobilie ist unter anderem zu prüfen, in welchem Umfang Zinsen und Tilgung berücksichtigt werden können. Dabei sind auch die Interessen der unterhaltsberechtigten Kinder zu beachten.

Die Zahlbeträge der Düsseldorfer Tabelle 2026 im Überblick

Die Tabelle zeigt die monatlichen Zahlbeträge nach Anrechnung des Kindergeldes. Das Kindergeld beträgt 2026 monatlich 259 Euro je Kind. In der Tabelle ist bei minderjährigen Kindern die Hälfte des Kindergeldes, also 129,50 Euro, und bei volljährigen Kindern das volle Kindergeld bereits abgezogen. Das Kindergeld darf deshalb von diesen Zahlbeträgen nicht nochmals abgezogen werden.

Hier gehts zur Düsseldorfer Tabelle:   Die vollständige Düsseldorfer Tabelle finden Sie im Servicebereich 

 

So lesen Sie die Tabelle

  1. Ermitteln Sie zunächst das unterhaltsrechtlich bereinigte Nettoeinkommen.
  2. Suchen Sie die entsprechende Einkommensgruppe in der linken Spalte.
  3. Lesen Sie den Zahlbetrag in der Spalte für das Alter des Kindes ab. Die zutreffende Einstufung ist zusätzlich anhand der Zahl der Unterhaltsberechtigten und der weiteren Umstände zu überprüfen.

Beispiel: Bei einem bereinigten Nettoeinkommen von 2.300 Euro und einem achtjährigen Kind weist die zweite Einkommensgruppe einen monatlichen Zahlbetrag von 456,50 Euro aus. Das gilt vorbehaltlich einer abweichenden Einstufung oder weiterer Besonderheiten des Einzelfalls.

Hinweis für Grenzgänger

Wer beispielsweise in Luxemburg arbeitet, kann höheres Kindergeld erhalten. Dieses mindert bei Anwendung deutschen Unterhaltsrechts den Kindesunterhalt grundsätzlich zur Hälfte bei minderjährigen Kindern im Betreuungsmodell, bei volljährigen Kindern in voller Höhe. Der Zahlbetrag kann daher unter den abgebildeten Tabellenwerten liegen.

Warum eine individuelle Berechnung wichtig ist

Die Düsseldorfer Tabelle geht vom Regelfall zweier Unterhaltsberechtigter aus. Bei einer größeren oder geringeren Zahl kann eine andere Einstufung angemessen sein. Darüber hinaus sind insbesondere der Selbstbehalt, die Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils und ein möglicher zusätzlicher Bedarf des Kindes zu berücksichtigen.

Bei volljährigen Kindern ist besondere Vorsicht geboten: Grundsätzlich sind beide Elternteile entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zum Barunterhalt verpflichtet. Der Betrag in der Spalte „ab 18“ ist deshalb nicht ohne Weiteres der Betrag, den ein Elternteil allein zahlen muss.

Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung des maßgeblichen Einkommens, prüfen mögliche Abzüge und berechnen den Kindesunterhalt unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse.

Stand: Düsseldorfer Tabelle 2026. Diese Informationen geben einen allgemeinen Überblick und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall.

 

 

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