ANWALTSKANZLEI THIERY

Ihr Recht.
Unser Engagement.

Persönliche Beratung. Klare Antworten. Konsequente Interessenvertretung.

 

Gewaltschutz – Schutz erhalten und Rechte wahren

Gewalt, Drohungen und Nachstellungen können das Leben tiefgreifend belasten. Ebenso können Vorwürfe, die Sie für unzutreffend halten, und darauf gestützte Schutzanträge erhebliche persönliche Folgen haben.

Ich berate und vertrete sowohl Betroffene, die gerichtlichen Schutz benötigen, als auch Personen, die sich gegen aus ihrer Sicht unberechtigte Vorwürfe oder Anträge zur Wehr setzen möchten. Dabei prüfe ich den konkreten Sachverhalt sorgfältig und vertrete Ihre Interessen außergerichtlich sowie im gerichtlichen Gewaltschutzverfahren.

Wenn Sie Schutz benötigen

Sie müssen Gewalt, Drohungen oder wiederholte Nachstellungen nicht hinnehmen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können gerichtliche Schutzanordnungen beispielsweise Kontaktverbote, Näherungsverbote oder das Verbot umfassen, Ihre Wohnung zu betreten. Auch die Überlassung einer gemeinsam genutzten Wohnung kann in Betracht kommen.

Typische Situationen, in denen ich Sie unterstütze, sind beispielsweise:

  • Ihr ehemaliger Partner droht Ihnen mit körperlicher Gewalt oder hat Sie bereits angegriffen.
  • Eine Person erscheint trotz Ihres ausdrücklich erklärten entgegenstehenden Willens wiederholt vor Ihrer Wohnung oder Ihrem Arbeitsplatz.
  • Sie werden fortlaufend durch unerwünschte Anrufe und Nachrichten verfolgt oder belästigt.
  • Nach einem gewaltsamen Übergriff stellt sich die Frage, wie Sie in der gemeinsamen Wohnung geschützt werden können.

Ob die Voraussetzungen für eine gerichtliche Maßnahme vorliegen, hängt von den konkreten Umständen ab. Nicht jeder Streit oder unerwünschte Kontakt rechtfertigt eine Schutzanordnung.

Ich unterstütze Sie dabei, die Vorfälle nachvollziehbar darzustellen, vorhandene Belege zusammenzustellen und auf Ihre Situation abgestimmte Schutzmaßnahmen zu beantragen. Bei dringendem Schutzbedarf prüfe ich die Möglichkeit einer einstweiligen Anordnung.

Wenn Sie mit Vorwürfen oder einem Schutzantrag konfrontiert werden

Ein Gewaltschutzantrag kann weitreichende Auswirkungen auf Ihren Alltag haben. Umso wichtiger ist es, die Vorwürfe und die beantragten Maßnahmen sorgfältig zu prüfen und Ihre Sicht des Geschehens sachlich darzustellen.

Ich unterstütze Sie beispielsweise, wenn:

  • Ihnen ein körperlicher Übergriff oder eine Drohung vorgeworfen wird, Sie den Vorfall aber anders schildern und hierfür Nachrichten, Unterlagen oder Zeugen benennen können.
  • Einzelne Nachrichten aus einem längeren Austausch vorgelegt werden und aus Ihrer Sicht wesentlicher Zusammenhang fehlt.
  • Ihnen wiederholte unerwünschte Kontaktaufnahmen vorgeworfen werden und Sie die tatsächlichen Abläufe richtigstellen möchten.
  • Sie einen gerichtlichen Beschluss erhalten haben, ohne zuvor Ihre Sicht der Dinge darstellen zu können.
  • Sie prüfen lassen möchten, ob ein angeordnetes Kontakt- oder Näherungsverbot geändert oder aufgehoben werden kann.

Ist eine einstweilige Anordnung ohne mündliche Verhandlung ergangen, kann auf Antrag eine erneute Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung erfolgen. Auch eine Änderung oder Aufhebung kommt nach den gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht.

Ein bestehender gerichtlicher Beschluss darf jedoch nicht einfach ignoriert werden. Verstöße gegen eine vollstreckbare Gewaltschutzanordnung können strafbar sein. Ich prüfe mit Ihnen, welche rechtlichen Schritte gegen die Entscheidung möglich und sinnvoll sind.

Wenn gemeinsame Kinder betroffen sind

Besonders sorgfältig muss vorgegangen werden, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind. Beispielsweise können Fragen zur Übergabe der Kinder entstehen, während zwischen den Eltern ein Kontaktverbot besteht.

Ich unterstütze Sie dabei, den Inhalt bestehender Beschlüsse und den erforderlichen familienrechtlichen Regelungsbedarf zu prüfen. Ziel ist eine klare Vorgehensweise, die den Schutz der Beteiligten und die Belange der Kinder berücksichtigt.

Persönliche Beratung und konsequente Interessenvertretung

Ob Sie Schutz suchen oder sich gegen einen Antrag verteidigen möchten: Ich höre Ihnen zu, erläutere Ihre rechtlichen Möglichkeiten verständlich und entwickle mit Ihnen eine auf Ihre Situation abgestimmte Vorgehensweise. Selbstverständlich vertrete ich jeweils nur eine Seite eines Konflikts.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin – persönlich in meiner Kanzlei, telefonisch oder per Videobesprechung.

Bei akuter Gefahr wählen Sie bitte sofort den Polizeinotruf 110. Warten Sie in einer unmittelbaren Bedrohungssituation nicht auf einen Beratungstermin oder die Beantwortung einer E-Mail.

 

 

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