
ANWALTSKANZLEI THIERY
Persönliche Beratung. Klare Antworten. Konsequente Interessenvertretung.
Familienrecht – mehr als nur ScheidungPersönliche Begleitung in einer Zeit der VeränderungWenn eine Beziehung in eine Krise gerät oder eine Trennung bevorsteht, entstehen viele Fragen. Wie geht es finanziell weiter? Was geschieht mit der gemeinsamen Wohnung? Welche Regelungen sind für die Kinder sinnvoll? Und welche Entscheidungen sollten jetzt getroffen werden? Sie müssen noch nicht auf alles eine Antwort haben, bevor Sie anwaltliche Unterstützung suchen. Ich nehme mir Zeit für Ihre Situation, erläutere Ihnen Ihre Möglichkeiten und entwickle mit Ihnen eine Vorgehensweise, die zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Zielen passt. Im Mittelpunkt stehen für mich Klarheit, Selbstbestimmung und tragfähige Lösungen. Trennung – Orientierung gewinnen und die nächsten Schritte planenVielleicht überlegen Sie noch, ob Sie sich trennen möchten. Vielleicht leben Sie bereits getrennt und benötigen Unterstützung bei den anstehenden Regelungen. In beiden Fällen kann eine frühzeitige Beratung helfen, Entscheidungen bewusst zu treffen. Ich bespreche mit Ihnen insbesondere:
Dabei bestimmen Sie, wie weit meine Unterstützung zunächst gehen soll: von einer vertraulichen Beratung im Hintergrund bis zur Übernahme der Kommunikation mit der anderen Seite. Scheidung – gut vorbereitet in einen neuen LebensabschnittEine Scheidung beendet nicht nur eine persönliche Beziehung. Häufig müssen auch finanzielle Verflechtungen gelöst und Regelungen für die Zukunft gefunden werden. Voraussetzung für eine Scheidung ist grundsätzlich das Scheitern der Ehe. Regelmäßig geht ihr mindestens ein Trennungsjahr voraus. Eine frühere Scheidung kommt nur unter besonderen gesetzlichen Voraussetzungen in Betracht. Ich begleite Sie von der Vorbereitung des Scheidungsantrags bis zum Abschluss des Verfahrens. Dabei behalte ich auch die Fragen im Blick, die mit der Scheidung zusammenhängen – etwa Unterhalt, Vermögensausgleich, Altersvorsorge und die Nutzung der Ehewohnung. Für die Stellung eines Scheidungsantrags ist anwaltliche Vertretung erforderlich. Wer lediglich der Scheidung zustimmen möchte, benötigt hierfür nicht zwingend eine eigene anwaltliche Vertretung. Ob eine eigene Beratung oder Vertretung sinnvoll ist, hängt jedoch von den persönlichen Interessen und den weiteren zu klärenden Fragen ab. Einvernehmliche Lösungen, wo sie sinnvoll sindEin langwieriger Konflikt kann emotional und wirtschaftlich belasten. Deshalb prüfe ich mit Ihnen, ob sich Ihre Anliegen durch Verhandlungen und klare Vereinbarungen lösen lassen. Eine Einigung ist für mich jedoch kein Selbstzweck. Sie soll Ihre Interessen angemessen berücksichtigen und auf einer verlässlichen Entscheidungsgrundlage beruhen. Wo eine tragfähige Verständigung nicht möglich ist, vertrete ich Ihre Interessen konsequent im gerichtlichen Verfahren. Ich gestalte und prüfe für Sie insbesondere Eheverträge sowie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Meine Leistungen im FamilienrechtUnterhalt – Ansprüche klären und finanzielle Sicherheit schaffenNach einer Trennung stellen sich häufig drängende finanzielle Fragen: Wovon kann ich künftig leben? Wie viel Unterhalt steht meinem Kind zu? Welche Zahlungen muss ich leisten – und was bleibt mir für den eigenen Lebensunterhalt? Ich berate und vertrete Sie unabhängig davon, ob Sie Unterhalt beanspruchen oder auf Zahlung in Anspruch genommen werden. Dabei prüfe ich Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation, berechne mögliche Ansprüche und erläutere Ihnen die nächsten Schritte verständlich. KindesunterhaltIch unterstütze Sie bei der Berechnung und Überprüfung des Kindesunterhalts. Dazu gehören die Prüfung der maßgeblichen Einkommensverhältnisse, möglicher Abzüge und der Kindergeldanrechnung sowie Fragen zu zusätzlichen Aufwendungen für das Kind. Auch bei volljährigen Kindern, wechselnden Betreuungsmodellen oder grenzüberschreitenden Sachverhalten – beispielsweise mit Bezug zu Luxemburg – prüfe ich die Besonderheiten Ihrer Situation. TrennungsunterhaltFür die Zeit zwischen der Trennung und der rechtskräftigen Scheidung kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bestehen. Ich prüfe, ob und in welcher Höhe Zahlungen geschuldet werden und welche Bedeutung eigenes Einkommen und eine mögliche Erwerbstätigkeit haben. Auf künftigen Trennungsunterhalt kann grundsätzlich nicht wirksam verzichtet werden. Bevor Sie eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnen, sollten deren rechtliche und wirtschaftliche Folgen sorgfältig geprüft werden. Nachehelicher UnterhaltNach der Scheidung gilt grundsätzlich die Eigenverantwortung. Ein Unterhaltsanspruch besteht nicht automatisch, sondern setzt einen gesetzlichen Unterhaltsgrund voraus – beispielsweise die Betreuung eines gemeinsamen Kindes oder altersbedingte Einschränkungen. Ich prüfe die Voraussetzungen, die mögliche Höhe und Dauer des Anspruchs sowie eine etwaige Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung. Prüfung, Verhandlung und gerichtliche VertretungVielleicht möchten Sie zunächst nur wissen, welche Zahlungen realistisch sind. Vielleicht haben Sie bereits ein Auskunftsverlangen, eine Unterhaltsberechnung oder eine Zahlungsaufforderung erhalten. Ich prüfe die Unterlagen, unterstütze Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Informationen und vertrete Ihre Interessen gegenüber der anderen Seite. Mein Ziel ist eine nachvollziehbare und tragfähige Regelung. Ist eine Einigung nicht möglich, unterstütze ich Sie bei der gerichtlichen Durchsetzung berechtigter Ansprüche oder der Abwehr unberechtigter Forderungen. ElternunterhaltAuch bei Fragen zum Elternunterhalt unterstütze ich Sie bei der Klärung Ihrer rechtlichen Situation. Vermögen, Immobilien und ZugewinnausgleichIch unterstütze Sie bei der Ermittlung des Anfangs- und Endvermögens, der Prüfung von Auskünften und der Berechnung möglicher Zugewinnausgleichsansprüche. Auch die gemeinsame Immobilie und bestehende Verbindlichkeiten beziehe ich in die Beratung ein. Versorgungsausgleich – Ihre Altersvorsorge im BlickBei einer Scheidung geht es nicht nur um die aktuelle finanzielle Situation, sondern auch um Ihre Absicherung im Alter. Im Versorgungsausgleich werden die während der Ehe erworbenen Versorgungsanrechte grundsätzlich hälftig zwischen den Ehegatten geteilt. Dazu können insbesondere Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung, berufsständischen Versorgungswerken sowie der betrieblichen und privaten Altersvorsorge gehören. Ich prüfe die Auskünfte und Berechnungen der Versorgungsträger, erläutere Ihnen die Auswirkungen und vertrete Ihre Interessen im Scheidungsverfahren. Auch wenn Sie eine individuelle Vereinbarung zum Versorgungsausgleich treffen oder eine bestehende Regelung prüfen lassen möchten, berate ich Sie zu Ihren Gestaltungsmöglichkeiten und deren Folgen. Besonderheiten bei ausländischen RentenanrechtenRentenanrechte bei ausländischen Versorgungsträgern, beispielsweise in Luxemburg, werden im deutschen Scheidungsverfahren grundsätzlich nicht unmittelbar geteilt. Ihr Ausgleich bleibt regelmäßig dem späteren schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorbehalten. Dieser erfolgt nicht automatisch, sondern muss gesondert geltend gemacht werden. Relevant wird dies regelmäßig im Zusammenhang mit dem Rentenbeginn. Ob bereits ein Zahlungsanspruch besteht, hängt insbesondere vom Versorgungsbezug des ausgleichspflichtigen früheren Ehegatten und den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen aufseiten des Berechtigten ab. Ich unterstütze Sie dabei, diese Besonderheiten frühzeitig zu berücksichtigen und einen späteren Ausgleich rechtzeitig vorzubereiten. Kinder, Sorge und UmgangWenn Eltern sich trennen, brauchen Kinder verlässliche Perspektiven. Ich unterstütze Sie bei Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht und bei der Entwicklung praktikabler Regelungen. Auch wenn Umgang verweigert wird, nur begleitet stattfinden soll oder wegen konkreter Gefahren Einschränkungen erforderlich erscheinen, prüfe ich Ihre Möglichkeiten und vertrete Ihre Interessen. Verfahren mit dem JugendamtIch berate und vertrete Eltern, wenn das Jugendamt eine Kindeswohlgefährdung annimmt, eine Inobhutnahme erfolgt ist oder ein Eingriff in das Sorgerecht im Raum steht. Dabei unterstütze ich Sie im Austausch mit dem Jugendamt und im gerichtlichen Verfahren. Gewaltschutz und WohnungszuweisungIch vertrete Betroffene, die Schutz benötigen, ebenso wie Personen, die sich gegen aus ihrer Sicht unberechtigte Anträge verteidigen möchten. Auch bei der Frage, wer die gemeinsame Wohnung weiter nutzen darf, stehe ich Ihnen zur Seite. Sie entscheiden, welche Unterstützung Sie benötigenNicht jede Situation erfordert sofort ein gerichtliches Verfahren. Manchmal genügt zunächst eine rechtliche Einschätzung. In anderen Fällen sind eine Berechnung, ein Schreiben an die Gegenseite oder eine verbindliche Vereinbarung erforderlich. Ich unterstütze Sie unter anderem durch:
Sie müssen bei der ersten Kontaktaufnahme noch nicht wissen, welche dieser Leistungen Sie benötigen. Das klären wir gemeinsam. Persönlich beraten – vor Ort und digitalManche Mandantinnen und Mandanten wünschen zunächst eine beratende Begleitung im Hintergrund. Andere möchten die rechtliche Auseinandersetzung möglichst vollständig abgeben. Ich stimme meine Unterstützung mit Ihnen ab und erläutere Ihnen die nächsten Schritte verständlich. Die Beratung ist persönlich in meiner Kanzlei in Losheim am See, telefonisch oder per Videobesprechung, beispielsweise über Microsoft Teams, möglich. Lassen Sie uns gemeinsam Klarheit schaffenOb Sie eine Trennung erwägen, bereits mitten im Konflikt stehen oder eine einvernehmliche Regelung suchen: Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Möglichkeiten zu verstehen und fundierte Entscheidungen zu treffen. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Gemeinsam klären wir, was für Sie jetzt wichtig ist und wie es weitergehen kann.
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