Durch Absenden des Formulars erteilen Sie noch keine Vollmacht. Die Vollmacht bitte ich Sie gesondert herunterzuladen, zu unterzeichnen und per Post oder Telefax an mich zu senden. Weiterhin benötige ich die Kopie der Heiratsurkunde. Bei vorhandenen Kindern bitte auch deren Geburtsurkunden mitschicken.
Auch bei einer einverständlichen Scheidung treten oft Fragen auf, für die man einen anwaltlichen Rat benötigt. Falls Sie Fragen haben, können Sie sich telefonisch oder per E-Mail mit mir in Verbindung zu setzen. Ich werde Sie dann beraten. Hierfür fällt eine einmalige Gebühr von 60 € zzgl. 19% MwSt, also 71,40 € an. Diese Gebühr wird Ihnen angerechnet, sofern Sie den Auftrag für die Scheidung erteilen. Meine Rufnummern: Telefon: (+ 49) 6872 96 96 201  • Sofortkontakt: (+49) 16 28 65 93 51.

Gerne kann ich mich auch telefonisch oder per E-Mail bei Ihnen melden.

Bitte füllen Sie das Formular möglichst vollständig aus, damit wir ihnen adäquat helfen können. Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.

 

Ihr Name (Vorname, Nachname) *

E-Mail (an diese Adresse schicken wir Ihnen die Verifikationsnachricht sowie die Dokumentenvorlage) *

Telefonnummer

Falls wir mit Ihnen in Verbindung treten sollen, kreuzen Sie bitte Folgendes an

 

Wer stellt den Scheidungsantrag?


Daten der Ehefrau

Name der Ehefrau

Anschrift der Ehefrau

Staatsangehörigkeit der Ehefrau


Daten des Ehemannes

Name des Ehemannes

Anschrift des Ehemannes

Staatsangehörigkeit des Ehemannes

 

Angaben zur Ehe

Datum der Heirat:

Ort der Heirat:

Getrennt lebend seit:

Hinweis: Die Eheleute müssen vor der Stellung des Scheidungsantrags fast 1 Jahr getrennt leben. Eine Trennung innerhalb der Ehewohnung genügt. Die Eheleute dürfen hierbei jedoch nicht mehr gemeinsam gewirtschaftet haben.

Letzte gemeinsame Anschrift beider Eheleute:

 

Angaben zur Ehewohnung

Die Ehefrau ist ausgezogen
Der Ehemann ist ausgezogen
Ehefrau und Ehemann leben getrennt in der gemeinsamen Wohnung
Ehefrau und Ehemann haben die Wohnung aufgegeben


Wurde bezüglich der Ehewohnung bereits eine Vereinbarung getroffen?

Wir haben noch keine Vereinbarung getroffen
Die Wohnung wurde aufgelöst
Die Ehefrau bleibt in der Wohnung
Der Ehemann bleibt in der Wohnung

 

Wurde bezüglich des Hausrats bereits eine Vereinbarung getroffen?

Wir haben noch keine Regelung getroffen
Der Hausrat ist bereits geteilt
Der Hausrat ist noch nicht geteilt, aber die Teilung ist einvernehmich geregelt

Falls Sie in diesem Fall Beratung wünschen, bitte ich Sie, sich mit mir in Verbindung zu setzen. Hierdurch fallen jedoch weitere Kosten an. Eine Regelung bezüglich des Hausrats durch beide Ehepartner ohne Anwalt ist demnach sinnvoll.

 

Ihre Einschätzung zur Zustimmung zur Scheidung

Der andere Ehepartner wird der Scheidung voraussichtlich zustimmen
Der andere Ehepartner wird der Scheidung voraussichtlich nicht zustimmen

 

Nettoeinkommen der Eheleute - diese Angaben benötigt unsere Kanzlei zur Berechnung des Gegenstandswerts

Nettoeinkommen des Ehemannes (€):

Nettoeinkommen der Ehefrau (€):

 

Gemeinsame Kinder

Es gibt keine gemeinsamen Kinder
Es sind gemeinsame Kinder vorhanden

Im Fall gemeinsamer Kinder: Namen und Geburtsdaten der Kinder.

pro Kind also einen Eintrag wie z.B: "Vollständiger Name, Geburtsdatum Tag.Monat.Jahr"

Im Fall gemeinsamer Kinder: Bei wem leben die Kinder?

Bei der Ehefrau
Beim Ehemann
Wir haben eine andere Regelung getroffen

Falls Sie eine andere Regelung getroffen haben, welche?

Im Fall gemeinsamer Kinder: Wer soll das Sorgerecht erhalten?

Das Sorgerecht soll bei beiden Eheleuten bleiben
Das Sorgerecht soll die Ehefrau erhalten
Das Sorgerecht soll der Ehemann erhalten

Falls Sie die Übertragung des Sorgerechts auf sich persönlich wünschen, bitte ich Sie, sich persönlich mit mir in Verbindung zu setzen. Falls die Beratung nur außergerichtlich erfolgt, fallen hierzu Gebühren an. Wenn das Sorgerecht im Scheidungsverfahren geregelt werden soll, ehöhen sich die Gebühren. Bitte fragen Sie vor der Beratung hiernach.

 

Zusätzlich wichtige Dokumente, von denen unsere Kanzlei bei Bestehen eine Kopie benötigt

Es gibt einen notariellen Vertrag über den Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Dies müssen wir dem Gericht ggf. mitteilen und den Vertrag müssen wir vorlegen. In diesem Fall wird der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt.

Es gibt einen notariellen Ehevertrag

In diesem Fall benötige ich die Vertragsurkunde.

Es gibt eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung

Bitte geben Sie in das nachstehende Feld folgende Zahlen 85543 ohne Leerzeichen ein

 

Absenden und dann?
Bitte lesen Sie alle Einträge noch einmal durch!
Wenn Sie auf den Knopf "Absenden" drücken, werden die von Ihnen gemachten Angaben von mir gespeichert. Sämtliche Angaben unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Falls innerhalb von drei Monaten keine Mandatierung erfolgt, werden die Daten wieder gelöscht.